Zurück zur Übersicht
Glossar

Technische Ausrüstung

Die HOAI ist in verschiedene Leistungsbilder aufgeteilt. Die Großküchenplanung gehört zum Leistungsbild „Technische Ausrüstung“. Dieses wird im Teil 4 der HOAI im Abschnitt 2 genauer definiert (§§ 53 - 56).

Bei der technischen Ausrüstung gibt es drei Honorarzonen. Die Honorarzone I gilt für geringe Anforderungen (z. B. Teeküchen), Honorarzone II für durchschnittliche Anforderungen (z. B. Küchen mittlerer Größen) und die Honorarzone III für hohe Anforderungen (z. B. Großküchen). Welche Honorarzone den Grundleistungen zugeordnet werden, richtet sich nach der Anzahl der Funktionsbereiche, Integrationsansprüche, technische Ausgestaltung, Anforderungen an die Technik, sowie konstruktive Anforderungen. Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 15 in der HOAI zu berücksichtigen.