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Glossar

HOAI

Die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (kurz HOAI) regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Ingenieure. Sie findet immer dann Anwendung, wenn Planerleistungen erbracht werden.

Die honorierten Leistungen, die in der HOAI beschrieben sind, gliedern sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. Grundleistungen sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich. Bei besonderen Leistungen kann das Honorar frei vereinbart werden. Die Menge und Art der Leistung werden vertraglich festgelegt. Sollte sich der Bauherr (Vertragspartner) während der Planung dazu entscheiden, zusätzliche Planungsleistungen zu fordern, werden diese Leistungen per Nachtrag in den Vertrag aufgenommen.