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Glossar

Essenchecks

Essenschecks werden auch als Essensmarken oder Essensgutscheine bezeichnet und stellen eine Möglichkeit für den Arbeitgeber dar, die Verpflegung seiner Mitarbeiter zu bezuschussen. Dieser Zuschuss bleibt unter bestimmten Bedingungen komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Die Höhe des freiwilligen Zuschusses bestimmt der Arbeitgeber. Die Höchstwerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen ergeben sich aus den aktuellen Sachbezugswerten, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Lohnsteuerrichtlinie geregelt sind. Der Mitarbeiter erwirbt die Essenschecks von seinem Arbeitgeber und erhält somit die Möglichkeit seine Mahlzeiten bargeldlos zu bezahlen. Neben der klassischen Papierform kommen dabei vermehrt digitale Essenschecks und Formate zum Einsatz. Die Essensgutscheine finden meist in Unternehmen Verwendung, die über keine eigene Betriebsverpflegung verfügen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Akzeptanzstellen von Essensschecks. Diese reichen von den bekannten Lebensmittelkonzernen über Fastfood-Restaurants bis hin zu klassischen Restaurants und Lieferkonzepten. Ziel der Ausgabe von Essenschecks ist größtenteils die Bindung und Motivation von Mitarbeitern an das Unternehmen sowie die Förderung einer ausgewogenen Ernährung im Sinne eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.