Zurück zur Übersicht
Glossar

Bundeskantinenrichtlinie

Die Bundeskantinenrichtline, bzw. die Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes, wird auch als Kantinenrichtlinie bezeichnet und existiert bereits seit dem Jahr 1954. Sie stellt eine Verwaltungsvorschrift dar und ist neben anderen, allgemeingültigen Vorschriften, wie bspw. der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), der Lebensmittelhygiene-Verordnung und weiteren EG Verordnungen, bei der Durchführung gemeinschaftsgastronomischer Vorhaben in Dienststellen des Bundes, z.B. in Behörden und Ämtern, zu beachten. In den Bundesländern gelten teilweise landeseigene Verordungen und auch öffentliche Zuwendungsempfänger haben die Verordnung zu berücksichtigen.

Ein Grundzug der Richtlinie war bislang, dass der Bund zwar die Einrichtung, Erstausstattung sowie Medien kostenfrei zur Verfügung stellen, den Betrieb jedoch nicht direkt bezuschussen darf. Schon lange führte das dazu, dass jeder Betreiber in öffentlichen Kantinen sehr kostenbewusst arbeiten musste, was häufig eine vergleichsweise einfache Qualität zur Folge hatte.  Durch die deutliche Steigerung der Entlohnungsstruktur für Beschäftige im Gastgewerbe und die massiv gestiegenen Lebensmittelkosten in den letzten Jahren war ein zuschussfreier Betrieb nur noch durch massive Gegenfinanzierung aus anderen Leistungsbereichen möglich: Viele öffentliche Kantinen fanden keine Betreiber mehr, die unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich arbeiten konnten. Viele leerstehende Verpflegungseinrichtungen in der öffentlichen Verwaltung sind daher die Folge.

Neue Fassung ab dem 6. Juni 2023 macht Bezuschussung möglich

Mit der Neufassung der Kantinenrichtlinie bleibt vieles beim Alten. Der Betreiber hat weiterhin "...die Kosten der Unterhaltung und des Ersatzes..." von Ausstattungsgegenständen mit einem Einzelanschaffungswert bis 500 € zu tragen. In der Neufassung kann inzwischen "davon abgesehen" werden, eine Pacht zu verlangen. Dies war in den vergangenen Jahren sowieso durch die hohe Kostenstruktur der Kantinen in den meisten Fällen schon undenkbar. Trotzdem bleibt als Regel keine Bezuschussung vorgesehen.

Neu ist hingegen: "Der Dienststelle steht es frei, im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel... weitere Kosten zu übernehmen."  Mit diesem Zusatz wird es abweichend von der bisherigen Regelung durchaus möglich, den Betreiber wirtschaftlich zu unterstützen. Für viele noch bestehenden Verpflegungseinrichtungen wird dieser Satz den Fortbestand der Kantine retten. Gleichzeitig - je nach Anforderung und Haushaltsmitteln - kann auch ein qualitativ hochwertigeres Angebot realisiert werden, auch wenn es nicht vollständig durch die Einnahmen der Tischgäste gegenfinanziert wird.

Nachhaltigkeit wird gefördert

Mit der Ankündigung der Ernährungsstrategie hat die Bundesregierung eine grundsätzliche Ernährungswende ausgerufen, damit sich möglichst viele Menschen gesund und nachhaltig ernähren können. Für die Gemeinschaftsverpflegung ist dabei insbesondere die Steigerung des Anteils an Bio-Lebensmittel vorgesehen. In diesem Zuge ist nun auch in der Bundeskantinenrichtlinie vorgesehen, dass ein Zuschuss von bis zu 20% des Verkaufspreises gezahlt werden kann, wenn die Kriterien des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung erfüllt werden, das unter anderem bis spätestens 2025 einen Bio-Anteil im Speisenangebot von mindestens 20% vorsieht.

Bei einem Bio-Anteil von 30% und einer Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit, wie einer Bio-Zertifizierung oder GreenCanteen, darf ein über die 20%  "hinausgehender Zuschuss... in Höhe von weiteren 10% des Verkaufspreises gezahlt werden."

Beide Maßnahmen zusammen, die grundsätzlich mögliche Bezuschussung des Betriebes und die Bezuschussung der Verkaufspreise für Nachhaltigkeit, erlauben der Verwaltung nun endlich mehr Spielraum bei der Vertragsgestaltung mit den Betreibern. Nun liegt es stärker an den Einrichtungen selbst die Betriebsgastronomie finanziell so auszustatten, dass die Mitarbeitenden eine qualitativ hochwertige, gesunde und nachhaltige Mittagsverpflegung im Betrieb erhalten können. Eine Umsetzung in die Landeskantinenrichtlinien ist abzuwarten.

Die ganze Richtlinie kann hier eingesehen werden: Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)