Zurück zur Übersicht
Glossar

Bundeskantinenrichtlinie

Die Bundeskantinenrichtline, bzw. die Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes, wird auch als Kantinenrichtlinie bezeichnet und existiert bereits seit dem Jahr 1954. Sie stellt eine Verwaltungsvorschrift dar und ist neben anderen, allgemeingültigen Vorschriften, wie bspw. der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), der Lebensmittelhygiene-Verordnung und weiteren EG Verordnungen, bei der Durchführung gemeinschaftsgastronomischer Vorhaben in Dienststellen des Bundes, z.B. in Behörden und Ämtern, zu beachten. In den Bundesländern gelten teilweise landeseigene Verordungen und auch öffentliche Zuwendungsempfänger haben die Verordnung zu berücksichtigen.

DGE-Standards sind einzuhalten

Die aktuell gültige Fassung wurde letztmalig im Jahr 2011 überarbeitet, was sich u.a. an bestimmten Formulierungen, wie bspw. „Das Essen hat ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zu genügen und muss die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung einhalten“ erkennen lässt. Im Grundsatz soll den Beschäftigten somit ein ausreichendes und zugleich preiswertes Essen angeboten werden.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Richtlinie regelt zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kantinenbetriebs. Die Kantine soll dabei, aus Sicht des Bundes, weder einen Gewinn noch einen Verlust erwirtschaften. Wird die Kantinen nicht als behördeneigene Einrichtung geführt, wird von dem Pächter in Abhängigkeit des Umsatzes und des zu erwartenden Überschusses eine Pacht verlangt. Der Bund hingegen trägt grundsätzlich die Kosten der Einrichtung und Erstausstattung der Kantine.

Bestand der Kantinen in Gefahr

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie sich unter den Vorgaben wirtschaftliche und nachhaltig funktionierende Betriebskonstellationen herstellen lassen. Immer mehr Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, müssen den Betrieb ihrer Betriebsgastronomie einstellen, da kein Pächter gefunden wird. Die wirtschaftlichen Vorgaben der Kantinenrichtlinien verhindern somit, dass Mitarbeitern von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ein gesundes Speisenangebot am Arbeitsplatz offeriert werden kann.