Subheadline

Überschrift

Exklusivvertrag

In einem Exklusivvertrag (auch Alleinauftrag) wird geregelt, dass keine weiteren Personalberatungen für die Suche nach einem passenden Kandidaten hinzugezogen werden. So kann sich die beauftragte Personalberatung mit vollem Engagement auf den Auftrag konzentrieren. Zudem wird vermieden, Kandidaten von unterschiedlichen Seiten anzusprechen.